Sicherheits- + Gesundheitsschutz-Koordination
-
frühzeitiges Mitwirken bereits in der Planungsphase
-
Vermeidung von Gefährdungen bei der Arbeit auf der Baustelle
-
Koordination parallel auf Baustellen tätiger Gewerke
-
Hinwirken auf Einhaltung der Grundsätze nach §4 ArbSchG