Sicherheits- + Gesundheitsschutz-Koordination

  • frühzeitiges Mitwirken bereits in der Planungsphase
  • Vermeidung von Gefährdungen bei der Arbeit auf der Baustelle
  • Koordination parallel auf Baustellen tätiger Gewerke
  • Hinwirken auf Einhaltung der Grundsätze nach §4 ArbSchG